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Der Mobile World Congress in Barcelona wird Steuervorteile haben

08/09/2011
XPinyol

In der Praxis bedeutet diese Entscheidung Steuervorteile von 15 % für Unternehmen, die in Werbung investieren, und Boni von 25 % (für Einzelpersonen) und 35 % (für Unternehmen), die dem Konsortium Spenden über die Steuerregelung für gemeinnützige Organisationen und Steuern leisten Anreize für Mäzenatentum, heißt es in einer heute von CiU veröffentlichten Erklärung.
Der Wirtschaftssprecher der CiU im Kongress, Josep Sánchez Llibre, hat mit der PSOE diese wichtige Änderung für Barcelona im Gesetz über kollektive Kapitalanlagen ausgehandelt, die heute Morgen in der Wirtschaftskommission genehmigt wurde.
Laut der von CiU und PSOE ausgehandelten Änderung „wird das allgemeine Staatshaushaltsgesetz für das Jahr 2012 die Erklärung der Feierlichkeiten zur mobilen Welthauptstadt in Barcelona als Ereignis von außergewöhnlichem öffentlichem Interesse vorsehen.“
Sánchez Llibre erklärte: „Im Zeitraum 2012-2018 wird Barcelona nicht nur wie bisher Gastgeber des Mobile World Congress sein, sondern auch zu einem dauerhaften Technologie- und Kulturzentrum mit dem Ziel werden, die bestehende Industriestruktur zu fördern und neue Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen.“ machen das Potenzial mobiler Kommunikation für die Stadt sichtbar.
Von 2012 bis 2018 können alle an dieser internationalen Veranstaltung teilnehmenden Unternehmen bis zu 15 % der Werbekosten für die Teilnahme am Mobile World Congress in Barcelona absetzen, für Privatpersonen 25 % und für Unternehmen 35 % die Spenden an das Konsortium leisten, das für die Veranstaltung gegründet wird.
Die Prognosen gehen davon aus, dass der Jahresumsatz 270 Millionen Euro betragen wird, dass der Umsatz für Barcelona in diesen Jahren 1.850 Millionen erreichen wird und dass während der drei Monate, in denen der Mobile World Congress dauert, jedes Jahr 6.000 temporäre Arbeitsplätze geschaffen werden ist einer der Haupttreiber des Geschäftstourismus in der katalanischen Hauptstadt.
Gleichzeitig hat Sánchez Llibre in der Kommission berichtet, dass „ein weiterer CiU-Änderungsantrag zugelassen wurde, der festlegt, dass Projekte, die aus dem Staatsfonds für lokale Investitionen und dem Staatsfonds für Beschäftigung und lokale Nachhaltigkeit finanziert werden, per Gerichtsbeschluss ausgesetzt werden.“ Die Ausführungsfrist kann bis zur Aufhebung der Sicherungsmaßnahme unterbrochen werden.

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