Ab heute läuft die Frist für Hilfeanträge aus dem Digitalen Baukasten, der die Digitalisierung von KMU und Selbständigen in allen Branchen unterstützt.
Der erste Aufruf richtet sich an spanische Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern, die die Beihilfe über das elektronische Büro von Red.es beantragen, und sie werden die Möglichkeit haben, den Zuschlag in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zu erhalten, solange es sie gibt ausreichend Guthaben.
Die Hilfe des Digital Kits in dieser ersten Ausschreibung ist mit einem Budget von 500 Millionen Euro ausgestattet, das digitale Gutscheine in Höhe von 12.000 Euro an diejenigen Unternehmen verteilt, die die erforderlichen Anforderungen erfüllen.
Hierfür ist eine Antragstellung innerhalb von maximal sechs Monaten bzw. bis zur Erschöpfung der Mittel erforderlich.
Seit heute Morgen wurde eine große Anzahl von Anfragen gestellt, so viele, dass sich eine Warteschlange mit mehr als einer Stunde Wartezeit gebildet hat.
Die Verwaltung behält weiterhin das „Null-Papier“-System bei, das entwickelt wurde, um den Prozess mithilfe von Robotern und Tools der künstlichen Intelligenz zu rationalisieren, über die Hilfe ohne Vorlage von Unterlagen angefordert werden kann, da es für den Arbeitgeber ausreicht, Red .es zu autorisieren sich von Amts wegen über die Anforderungen und Pflichten zu erkundigen, die erforderlich sind, um den Status eines Begünstigten zu erhalten.
Im Gegensatz dazu hat Red.es Kooperationsvereinbarungen mit dem Generalrat der Notare, dem Verband der Standesbeamten, der spanischen Handelskammer und dem Generalrat der Vereinigungen der Verwaltungsbeamten Spaniens unterzeichnet, um den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern und auch Transparenz zu gewährleisten und Förderung von Betrugsbekämpfungsmaßnahmen.
Um den Zugang zu Hilfe so weit wie möglich zu erleichtern, wird daher die Zahl der „ehrenamtlicher Vertreter“, damit jeder ordnungsgemäß ermächtigte Dritte die Beihilfe im Namen des KMU beantragen kann.
Es kann von jeder natürlichen oder juristischen Person verarbeitet werden, einschließlich der Manager oder der angeschlossenen Digitalisierungsagenten, die wiederum die Anbieter des technologischen Dienstes sein können.
Als Neuheit bietet dieses Programm auch, dass das begünstigte Unternehmen nach Gewährung der Beihilfe nicht mit dem gewährten Geldbetrag rechnen muss. Es sind die Digitalisierungsagenten, die für die Rechtfertigungsverfahren zuständig sind, und diejenigen, die die endgültige Zahlung des digitalen Gutscheins erhalten.
Die digitalen Lösungen, die mit diesen 12.000-Euro-Gutscheinen finanziert werden können, sind unterteilt in 10 Kategorien:
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