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Ein junger britischer Mann kann an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden, um einen Weblink aufrechtzuerhalten

18/01/2012
XPinyol

Ein britisches Gericht hat die Auslieferung eines britischen Studenten an die Vereinigten Staaten genehmigt, der eine Internetseite erstellt hatte, die Links zu Websites zum kostenlosen Ansehen amerikanischer Filme und Serien ermöglichte. Der 23-jährige Richard O’Dwyer steht im Verdacht, Tausende Euro mit Werbung auf seiner TVShack-Seite verdient zu haben, bevor diese von den Behörden hierzulande geschlossen wurde. Der junge Student kann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, wenn er wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht für schuldig befunden wird. Die US-Behörden eröffneten den Fall, als O'Dwyer 19 Jahre alt war. 2011 wurde er hierfür verhaftet.
Sein Anwalt Ben Cooper argumentierte, dass die Website darauf beschränkt sei, Internetnutzer auf andere Websites umzuleiten, auf denen die Inhalte gehostet würden. Diese Praxis, betonte er, unterscheide sich nicht von den Ergebnissen, die Google in seiner Suchmaschine bereitstelle. Sollte es zu einer Auslieferung kommen, sei er der erste britische Staatsbürger, auf den diese Maßnahme wegen Verstößen dieser Art angewendet werde. Der Anwalt ist der Ansicht, dass der junge Mann von den US-Behörden bei der Anwendung ihrer Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums als „Versuchskaninchen“ missbraucht wurde. Die Entscheidung des Londoner Richters ist anfechtbar.
Richard O'Dwyer hat seine Enttäuschung über die Gerichtsentscheidung zum Ausdruck gebracht. Seine Mutter, die vor den Medien weinte, hat das Auslieferungsabkommen mit den Vereinigten Staaten angeprangert und es als „faul“ bezeichnet.

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